Liebe Betriebsräte, Personalräte, SBV, MAV und Gleichstellungsbeauftragte,
Ausfalltage wegen psychischen Erkrankungen haben in den letzten Jahren enorm zugenommen. Ein Grund für den Anstieg sehen Expertinnen und Experten in den Arbeitsbedingungen. Früher war die Arbeit besonders körperlich belastend; heute – in einer Wissensgesellschaft – haben sich diese Belastungsfaktoren gewandelt.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Gefährdungsbeurteilung um den Aspekt der psychischen Belastung erweitert und jeden Arbeitgeber verpflichtet, diese umzusetzen.
In unserer Wissensstunde „Gefährdungsbeurteilungen psychische Belastung“ erfahren Sie die Hintergründe zur GB-Psyche, wie diese umgesetzt werden kann und welche Effekte dies langfristig für Ihr Unternehmen und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben wird.
Die folgenden Lerninhalte bereiten wir für Sie vor:
Unsere Expertin und Referentin Brigitte Ganzmann wird Ihnen in einem 60-minütigen Impulsvortrag diese Lerninhalte näher bringen und erläutern. Anschließend haben Sie die Gelegenheit individuelle Fragen zu stellen und direkt eine Antwort zu erhalten.
Nach der Wissensstunde werden Sie
Melden Sie sich noch heute an.
Wir freuen uns auf Sie!

Linda Berzen
Produktmanagerin ADIUVA
Seit mehr als 15 Jahren ist Brigitte Ganzmann in der Gesundheitsförderung und im Gesundheitsmanagement aktiv.
Mit ihrer Agentur „BGM-Lotsen“ unterstützt und berät sie Unternehmen bei der Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Ergänzend arbeitet sie als Coach und ist zudem anerkannte Prozessberaterin.

Wann: Dienstag, den 5. November 2024, von 10:00 bis 11:30 Uhr (1 Stunde Fachvortrag, 30 Minuten Fragen und Erfahrungsaustausch)
Thema: „ Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen“
Wo: Online. Sie nehmen Teil von wo immer Sie möchten
Kosten: 139,00 € zzgl. MwSt.
Referentin: Brigitte Ganzmann, Unternehmerin, Coach und Prozessberaterin
Sie haben ein Recht auf Weiterbildung. Nutzen Sie zur Argumentation folgende Grundlagen.
Für Gleichstellungsbeauftragte:
Freistellung und Kostentragung §§ 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG (bzw. den Bestimmungen der Ländergesetze).
Für Personalräte:
§ 44, 46 Abs. 6 BPersVG (bzw. analoge Regelungen in den Ländergesetzen).
Für Betriebsräte:
§§ 37 Abs. 6, 40 BetrVG
Selbstverständlich erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit Ihrem Namen.
Die Wissens-Stunde beschäftigt sich 4mal pro Jahr mit unterschiedlichsten Themen aus den Bereichen Mitbestimmung, Interessenvertretung und Gleichstellung. Auch Soft Skills kommen nicht zu kurz. Wir wählen für jedes Thema eine*n erfahrene*n und renommierte*n Referent*in aus, der*die für Sie das jeweilige Thema praxisnah aufbereitet und Ihnen in einem einstündigen Online-Vortrag nahe bringt.
Die Wissens-Stunde findet live statt. Somit haben Sie immer die Möglichkeit Ihre Fragen und Erfahrungen zum Thema über den Chat einzubringen und direkt eine konkrete Antwort zu erhalten oder auf die Erfahrung der anderen Teilnehmenden zurückzugreifen. Hierfür nehmen wir uns 30 Minuten Zeit.
⏳
Dieses Angebot ist sehr begehrt!
In wenigen Sekunden geht's weiter ...
Dieser Hinweis schließt automatisch